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VGH Bayern, 16.03.2006 - 13 A 04.515 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Gleichheitsgrundsatz; Vorteil; Vorteil, unterschiedlicher
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.03.2006 - 13 A 04.515
- BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92
Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2006 - 13 A 04.515
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 16.12.1992 RdL 1993, 98/99) wird die gleiche Behandlung aller Beteiligten im Flurbereinigungsverfahren durch den jedem Teilnehmer zustehenden Anspruch auf wertgleiche Abfindung gewährleistet. - BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2006 - 13 A 04.515
Soweit den Klägern vorschwebt, dass die beklagte Teilnehmergemeinschaft von denjenigen Teilnehmern, die früher nur Miteigentümer oder Nutzungsberechtigte von Waldgrundstücken waren, eine ArtFlächenbeitrag zum Ausgleich des Flurbereinigungsvorteils erheben sollte, ist dem entgegenzuhalten, dass § 44 FlurbG im Unterschied etwa zu § 58 BauGB (Umlegungsverfahren) einen derartigen Beitrag nicht vorsieht und die Flurbereinigungsbehörden auch nicht befugt sind, andere Regelungen und Maßnahmen als die gesetzlich festgelegten zu treffen (BVerwG vom 21.1.1988 BVerwGE 79, 9/11 ). - BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
Nachholung einer zunächst nicht berücksichtigten Ablösung von Nutzungsrechten am …
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2006 - 13 A 04.515
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG Beschluss vom 03.01.2007 -10 B 53/06 = RzF - 104 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106
Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den …
Dass einzelne Teilnehmer - bei im übrigen wertgleicher Abfindung - größere Vorteile durch die Flurbereinigung erhalten als andere, bedeutet für sich allein noch keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichheit (BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 11 B 53.98 - RdL 1999, 65; BayVGH, U.v. 16.3.2006 - 13 A 04.515 - RzF 103 zu § 44 Abs. 1 FlurbG).